Die Gratis-Zahnspange in der Smile Clinic Salzburg

 

Wo gibt es die Gratis-Zahnspange?

Zurzeit gibt es die Gratis-Zahnspange im Bundesland Salzburg nur in der Smile Clinic. Wir sind dabei Vertragspartner aller Krankenkassen. Die Smile Clinic ist eine Wahlarztpraxis. Das heißt, dass auch unsere Spezialisten für Kieferorthopädie Wahlärzte sind. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Patienten allerdings Anspruch auf eine Gratis-Zahnspange.

Wer bekommt eine Gratis-Zahnspange?

Kinder und Jugendliche haben Anspruch darauf, sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind:

•   Die Zahnspange ist medizinisch notwendig
•   Es handelt sich dabei um eine interzeptive Behandlung vor dem 10. Lebensjahr
•   bzw. um eine Hauptbehandlung mit festsitzender Zahnspange und Metallbrackets vor Vollendung des 18. Lebensjahres.

Wann ist eine Zahnspange medizinisch notwendig?

Voraussetzung dafür ist eine starke Zahn- oder Kiefer-Fehlstellung. Den Schweregrad dieser Fehlstellung kann ein Facharzt für Kieferorthopädie auf Basis des international üblichen IOTN-Index (Index of Orthodontic Treatment Need) bestimmen. Damit werden Fehlstellungen aufgrund bestimmter Merkmale in fünf Gruppen unterteilt (von 1 = kein Behandlungsbedarf bis 5 = sehr großer Behandlungsbedarf). Um eine Gratis-Zahnspange zu bekommen, muss ein Schweregrad der Stufe IOTN 4 oder 5 vorliegen. Eine IOTN Feststellung kann mittels E-Card zwischen dem 12. und 18.Lebensjahr mit der jeweiligen Kasse verrechnet werden. Eine kieferorthopädische Beratung vor dem 12. Lebensjahr wird teilweise von der Kasse rückerstattet.

Gilt die Gratis-Zahnspange auch für weiße Brackets?

Nein. Nur bei Standard-Zahnspangen übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Zahnspangen mit weißen Brackets gelten als kosmetische Geräte. Hier erhalten Sie einen Überblick über unsere kieferorthopädischen Behandlungen. Sie haben bereits eine Zahnspange und benötigen Hilfe? Entdecken Sie hier unsere Zahnspangen-SOS-Tipps!

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn Sie keinen Anspruch auf eine Gratis-Zahnspange haben?

Erwachsene bzw. Kinder und Jugendliche mit weniger ausgeprägten Fehlstellungen erhalten die üblichen Zuschüsse der Krankenkassen. Manche privaten Kranken- oder Zahnzusatzversicherungen beinhalten Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Wird bei Ihrem Kind keine IOTN 4 / 5 Fehlstellung diagnostiziert, erhalten Sie nach Antragstellung Zuschüsse der Krankenkassen. Ob und wieviel von der Krankenkasse erstattet wird, hängt von der Art der Behandlung und den Tarifen der jeweiligen Kassen ab. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Krankenkasse bzw. der privaten Versicherung. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Höhe der Erstattung bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer privaten Zusatzversicherung.

Kosten

WAHLARZTBEHANDLUNG:

  • Interzeptive Behandlung von Kindern vor dem 10. Lj. nach §153a ASVG: zwischen 1100,- und 1900,- Euro.
  • Hauptbehandlung festsitzend mit Brackets für Jugendliche zw. dem 12. und 18. Lj. nach §153a ASVG: zwischen 5900,- (Metallbrackets) und 6900,- Euro (Keramikbrackets).
  • Aligner-Therapie (unsichtbare Zahnspange): zwischen 1200,- und 6200,- Euro.
  • IOTN Feststellung: 60,- Euro
  • KFO Beratung: 31,- Euro

 

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