Bis zu 2 Jahre Smile Clinic Garantie
Wir gewähren auf ausgewählte zahnärztliche Versorgungen eine freiwillige Garantie innerhalb der jeweils angegebenen Garantiezeit. Diese Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung der Smile Clinic und gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.
Bei nachweislichem Material-, Herstellungs- oder Integrationsversagen übernehmen wir eine kostenfreie Nachbesserung oder den Ersatz der Versorgung.
Tritt ein Garantiefall ein, kann eine der folgenden Maßnahmen erfolgen:
Nachbesserung der bestehenden Versorgung, sofern durch eine entsprechende Korrektur die Funktion und Stabilität wiederhergestellt werden kann.
Neuanfertigung bzw. Wiederholung der ursprünglichen Versorgung, beispielsweise durch erneute Herstellung eines gleichartigen Zahnersatzes, wenn eine Nachbesserung nicht ausreichend ist.
Anrechnung des vom Patienten getragenen Eigenanteils der Erstversorgung auf eine geeignete Folgetherapie, sofern weder eine Nachbesserung noch eine erneute Anfertigung möglich oder sinnvoll sind.
Die Anrechnung erfolgt ausschließlich, wenn die Folgetherapie in der Smile Clinic durchgeführt wird. Eine weitere Anrechnung auf eine mögliche spätere Dritttherapie ist ausgeschlossen.
Welche der genannten Maßnahmen im Garantiefall angewendet wird, entscheidet die Smile Clinic nach fachlicher Beurteilung des jeweiligen Einzelfalls. Es ist möglich, mehrere Maßnahmen nacheinander durchzuführen, beispielsweise zunächst eine Nachbesserung und – falls erforderlich – anschließend eine Neuanfertigung.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist eine professionelle Zahnreinigung mindestens alle sechs Monate sowie eine zahnärztliche Kontrolle mindestens einmal alle zwölf Monate in unserer Praxis.
Bei Versorgungen mit festen dritten Zähnen (Implantatbrückenversorgung) sind mindestens drei professionelle Zahnreinigungen pro Kalenderjahr erforderlich. Eine dieser Sitzungen muss mit Abnahme der Brückenkonstruktion und separater Reinigung der Prothese durchgeführt werden.
Nicht umfasst sind Schäden durch normale Abnutzung, außergewöhnliche Belastung, biologische Veränderungen (z. B. Karies, Parodontitis oder periimplantäre Erkrankungen), unzureichende Mundhygiene, traumatische Einwirkungen oder Maßnahmen des üblichen Gebrauchs (z. B. Unterfütterungen oder materialbedingter Verschleiß).
Von der Garantie ausgeschlossen sind außerdem Total- und Teilprothesen, Marylandbrücken (sogenannte Flügelbrücken) sowie damit verbundene Leistungen wie Unterfütterungen oder externe Laborarbeiten
Garantieansprüche sind ausschließlich in der Smile Clinic geltend zu machen. Kosten für Behandlungen bei anderen Zahnärzten werden nicht übernommen. Der Anspruch entfällt bei Eingriffen Dritter ohne unsere vorherige Abstimmung.
Ist eine identische Wiederherstellung nicht möglich, wird der vom Patienten getragene Eigenanteil auf eine geeignete Folgetherapie angerechnet. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen.
Im Garantiefall durchgeführte Nachbesserungen oder Ersatzversorgungen führen nicht zu einer Verlängerung oder zu einem Neubeginn der Garantiezeit. Maßgeblich bleibt die ursprüngliche Garantiefrist ab Eingliederung der Erstversorgung.
Fassung 20.03.2026
Garantiezeiten pro jeweiliger Behandlungsart
Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Teleskoparbeiten, Implantatkronen: 2 Jahre
Kompositfüllungen (ausgenommen Kinder- und Frontzahnfüllungen): 2 Jahre
Zahnimplantate: 2 Jahre
Langzeitprovisorien: 1 Jahr
Zahnschienen: 6 Monate
Es gelten die Garantiebedingungen der Smile Clinic in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

